Allgemeine Geschäftsbedingungen der Brandschutz Vier GmbH

§1 Geltung der Bedingungen

(1) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Brandschutz Vier GmbH, nachfolgend Anbieter genannt, und Dritten, nachfolgend Kunden genannt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Hiervon sind sämtliche Lieferungen, Angebote und Leistungen aller Art erfasst, auch solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe des Anbieters erbracht werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(3) Für den Einsatz von Subunternehmern und Leihpersonal ist keine Zustimmung des Kunden erforderlich.

§2 Art und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen

(1) Der Anbieter erbringt insbesondere Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich des Brandschutzes, des Krisenmanagements, der Gefahrenabwehr, der Aus-/Fortbildung von Feuerwehrleuten und der Verwaltungsunterstützung von Feuerwehren. Darüber hinaus fungiert der Anbieter als Veranstalter, insbesondere von Seminaren, Stationstrainings und Vorträgen in den zuvor genannten Bereichen. Art, Ort, Zeit und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.

(2) Der Anbieter erbringt die Beratungs- und Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Wissensstand und durch qualifiziertes Personal.

§3 Mitwirkungsleistungen des Kunden

(1) Der Kunde wird den Gegenstand des Vertrags detailliert (unter anderem Art und Umfang der geschuldeten Leistung sowie Dauer der Leistungserbringung und Termine) mit dem Anbieter abstimmen und dem Anbieter bei der Erbringung der Beratungs- und Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihm insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen und dafür Sorge tragen, dass dem Anbieter in ausreichender Anzahl geeignete Ansprechpartner mit dem erforderlichen Fachwissen zur Verfügung stehen.

(2) Im Falle von Verstößen des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten verlängern sich etwaige von dem Anbieter einzuhaltende Leistungsfristen um die durch den Verstoß verursachte Verzögerung. Zudem wird der Anbieter von seiner Leistungspflicht frei, soweit ihm infolge der Mitwirkungspflichtverletzung und/oder hierdurch bedingte Verzögerungen ursprünglich eingeplante Ressourcen (Mittel, Personal) nicht mehr zur Verfügung stehen. Mehraufwände, die dem Anbieter infolge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen, sind diesem von dem Kunden in angemessener Höhe zu vergüten.

§4a Webinare, Seminare, Trainings, Workshops und Veranstaltungen

(1) Der Inhalt aller angebotenen Webinare, Seminare, Trainings, Workshops und Veranstaltungen aller Art sowie alle zur Verfügung gestellten Unterlagen sind geistiges Eigentum der Brandschutz Vier GmbH bzw. der jeweiligen Referenten und urheberrechtlich geschützt. Die Aufzeichnung von Inhalten der angebotenen Webinare, Seminare, Trainings, Workshops und Veranstaltungen durch einen Nutzer oder Teilnehmer sowie deren (auch nur auszugsweise) Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung der Brandschutz Vier GmbH nicht gestattet. Es ist untersagt, Bild- und / oder Tonaufnahmen der Webinare, Seminare, Trainings, Workshops und Veranstaltungen mittels technischer Hilfsmittel aufzuzeichnen, auszulesen, zu kopieren und / oder weiterzuverarbeiten. Soweit im Rahmen oder nach einem Webinar, Seminar, Training, Workshop oder einer Veranstaltung Unterlagen Nutzern oder Teilnehmern zugänglich gemacht werden, sind diese, soweit keine andere Festlegung bei Zugänglichmachung erfolgt, nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Rechtswidrige Verstöße gegen die vorgenannten Pflichten ziehen Unterlassungs- und / oder Schadensersatzansprüche nach sich.

(2) Beim Nichterreichen der in der Veranstaltungs-Ausschreibungen genannten oder mit dem örtlichen Veranstalter vereinbarten Mindestteilnehmerzahl ist die Brandschutz Vier GmbH berechtigt, vom Veranstaltungs-Vertrag zurücktreten, sofern die Mindestteilnehmerzahl in der Buchungsbestätigung angegeben war oder darin auf die jeweilige Veranstaltungs-Ausschreibung verwiesen wurde, in der die Zahl genannt wird und die Brandschutz Vier GmbH dem Kunden gegenüber die Absage der Veranstaltung unverzüglich mitteilt, nachdem feststeht, dass die Veranstaltung mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann. Wird eine Veranstaltung mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird die Brandschutz Vier GmbH dem Kunden nach Möglichkeit eine Ersatzveranstaltung anbieten. Der Kunde hat sich über dieses Angebot unverzüglich gegenüber der Brandschutz Vier GmbH zu erklären. Nimmt er es an, gewährt die Brandschutz Vier GmbH ihm die Teilnahme ohne etwaigen Aufpreis, sofern es sich um eine nach Zeit und Inhalt vergleichbare Veranstaltung handelt. Ist der Preis für die Ersatz-Veranstaltung günstiger, erstattet die Brandschutz Vier GmbH dem Kunden die Differenz. Lehnt der Kunde das Angebot ab, erhält er den gezahlten Veranstaltung-Preis vollständig zurück. Weitergehende Ansprüche hat er gegen BS4 aus der Absage nicht.

§4b Rücktritt / Widerrufsrecht des Kunden bei Webinaren, Seminaren, Trainings, Workshops und Veranstaltungen

Der Kunde hat das Recht, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten:
a) Der Rücktritt ist gegenüber der Brandschutz Vier GmbH schriftlich zu erklären.
b) Der Kunde hat pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen sowie das Ausfallrisiko von der Brandschutz Vier GmbH zu leisten.

Bei Rücktritt gilt:

  • Stornierung bis 6 Monate vor Beginn des Webinars, Seminars, Trainings, Workshops oder der Veranstaltung kostenfrei
  • Bei Stornierung bis 3 Monate vor Beginn des Webinars, Seminars, Trainings, Workshops oder der Veranstaltung sind 50% des Preises zu zahlen.
  • Bei Stornierung bis 1 Monat vor Beginn des Webinars, Seminars, Trainings, Workshops oder der Veranstaltung sind 75% des Preises zu zahlen.
  • Bei Stornierung ab 1 Monat vor Beginn des Webinars, Seminars, Trainings, Workshops oder der Veranstaltung sind 100% des Preises zu zahlen.

§5 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Anbieters zustande. Lehnt der Anbieter nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt. Das gleiche gilt, falls der Anbieter innerhalb vier Wochen nach Auftragseingang die bestellte Leistung tatsächlich erbracht hat.

(3) Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Die Angestellten des Anbieters sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

§6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung schließt die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der Mitarbeiter des Anbieters werden wie Arbeitszeiten vergütet.

(2) Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Liefer- oder Leistungsdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zurzeit der Lieferung oder Leistung gültigen Preise des Anbieters. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10 %, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Anbieters 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn der Anbieter über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

(4) Gerät der Kunde in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Handelt es sich beim Kunden dagegen um einen Verbraucher gemäß § 13 BGB, ist der Zahlungsanspruch des Anbieters in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

(5) Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter schriftlich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter schriftlich anerkannt.

§7 Liefer- und Leistungszeit

(1) Die vom Anbieter angegebenen Liefer- oder Leistungstermine sind nur dann Fixtermine, soweit dies die Parteien verbindlich vereinbart haben. Hierfür bedarf es allerdings der Schriftform.

(2) Liefer- oder Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die es dem Anbieter wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die Lieferung oder vereinbarte Leistung zu erbringen, hat der Anbieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Insbesondere entstehen dem Kunden hieraus keinerlei Rechte gegen den Anbieter.

(3) Bei Vorliegen von durch den Anbieter zu vertretenden Liefer- oder Leistungsverzögerungen wird die Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Anbieter beginnt.

§8 Rechte und Pflichten des Kunden wegen Mängel

(1) Wird die Beratungs- und Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat der Anbieter dies zu vertreten, ist der Anbieter verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine vorangehende Rüge des Kunden, die unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis, in Textform gegenüber dem Anbieter erfolgen und die Pflichtverletzung so detailliert wie möglich beschreiben muss.

(2) Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von dem Anbieter zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat der Anbieter Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.

(3) Hat das gelieferte Werk nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet es sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder für die gewöhnliche Verwendung oder hat es nicht die Beschaffenheit, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach Art des Werkes erwarten kann, kann der Kunde von dem Anbieter Nacherfüllung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung nach einer angemessenen Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(4) Die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme des vereinbarten Werkes, soweit der Kunde Unternehmer gemäß § 14 BGB ist. Anderenfalls beträgt die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche zwei Jahre ab Ablieferung der Ware bzw. ab Abnahme des vereinbarten Werkes.

(5) Soweit es sich beim Kunden um einen Unternehmer gemäß § 14 BGB handelt, muss der Kunde die Mängel des Werkes nach Abnahme unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche dem Anbieter schriftlich mitteilen. Der Kunde als Unternehmer hat das gelieferte Werk insbesondere auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Anbieter unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

§9 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn, entgangener Nutzungsmöglichkeit oder immaterieller Werte sowie für Schäden, die dem Kunden durch verspätete Lieferung entstehen.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens.

(3) Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Anbieters entstanden sind sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(5) Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

(6) Die Brandschutz Vier GmbH haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die auf die Beschaffenheit oder Gefahren des Veranstaltungsgeländes (Räumlichkeit und Außenbereich) zurückzuführen sind, soweit der Schaden nicht durch ein wenigstens grob fahrlässiges Verschulden von der Brandschutz Vier GmbH oder eines seiner Erfüllungshilfen (mit-)verursacht wurde.

§10 Datenschutz

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§11 Bild und Videomaterial

(1) Die Brandschutz Vier GmbH behält sich vor, im Rahmen der Veranstaltung Bild- und Videomaterial anzufertigen, auf dem auch der Teilnehmer individuell oder in einer Gruppe abgebildet ist.

(2) Die Bilder und Videos dürfen von der Brandschutz Vier GmbH für Eigenwerbung- und Präsentationszwecke verwendet werden.

(3) Die unter Punkt (2) erteilte Nutzungserlaubnis erstreckt sich zeitlich und räumlich unbegrenzt und unbefristet über alle Arten von Medien und Datenträger.

(4) Der Verkauf der Bilder und das Übertragen von Nutzungsrechten an Dritte ist untersagt. Eine Vervielfältigung der Bilder, welche nicht im direkten Zusammenhang mit den unter Punkt (2) genannten Zwecken steht, ist ebenfalls untersagt.

(5) Der Kunde hat das Recht, die unter Punkt (1) erteilte Nutzungserlaubnis jederzeit zu widerrufen. Dies bedarf einer schriftlichen Erklärung an die Brandschutz Vier GmbH, Im Schlossgarten 1, 77971 Kippenheim. E-Mail: info@brandschutz-vier.de.

§12 Geheimhaltung

Der Anbieter verpflichtet sich, über alle im Laufe seiner vertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren; derartige Geheimnisse sind alle Informationen, die nicht allgemein verfügbar sind.

§13 Gerichtsstand / geltendes Recht

(1) Gerichtsstand ist Offenburg, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

(2) Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht ohne dessen etwaigen Verweis auf ein anderes ausländisches Recht.

§14 Salvatorische Klausel

Sollte sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als rechtlich unwirksam erweisen, so behält der restliche Teil seine volle Gültigkeit. An die Stelle der betreffenden Bestimmung tritt diejenige Regelung, die den gewünschten wirtschaftlichen Erfolg in rechtsgültiger Weise mindestens am nächsten kommt.