Brandschutzbeauftragte stehen dem Unternehmen als zentraler Ansprechpartner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung.

Wir können diese Rolle für Ihr Unternehmen als "Externer Brandschutzbeauftragter" ausfüllen. Hierbei übernehmen wir die nach der DGUV Information 205-003 und der vfdb-Richtlinie 12-09/01 anfallenden Aufgaben.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Mitwirken beim Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Durchführen und Dokumentation von Brandschutzbegehungen
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Mitwirken bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und der Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beratung hinsichtlich der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Unterstützung bei Brandschutzunterweisungen und Ausbildung von Brandschutzhelfern (DGUV Information 205-023, ASR A2.2 und §10 ArbSchG)
  • Ansprechpartner für die Geschäftsführung in allen brandschutztechnischen Fragestellungen

Mehrwert für Ihr Unternehmen

Die Bestellung eines "Externen Brandschutzbeauftragten" bietet für Unternehmen einige Vorteile.

Zum einen fällt die Investition in die Aus- und Fortbildung eines "Internen Brandschutzbeauftragten" weg und zum anderen stehen Ihre Mitarbeiter dem Unternehmen mit ihrer Kernkompetenz zur Verfügung und müssen nicht für die Tätigkeiten als "Interne Brandschutzbeauftragte" freigestellt werden.

Darüber hinaus bringen wir als externer Dienstleister unsere Expertise und unser Know-How aus jahrelanger Berufserfahrung auf dem Gebiet des Brandschutzes in Ihr Unternehmen ein. Unser Ziel ist es, eine kostengünstige und qualitativ hochwertige Arbeit als "Externe Brandschutzbeauftragte" zu leisten, die es auch KMUs ermöglicht den Brandschutz auf professionelle Beine zu stellen.

Brandschutzordnung

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann fragen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.